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xGROBIxVor allem liegt da rein formaljuristisch gesehen auch ein dicker Hund begraben. Jemanden zu einer solchen Tätigkeit zu verpflichten ist zunächst mal ein belastender Verwaltungsakt der natürlich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss, d.h. die Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Zunächst muss man sich erstmal fragen, welchen Zweck die Maßnahme dienen soll? Dem Zweck daß der Assi nicht Barbara Salesch glotzt den ganzen Tag? Die Maßnahme wird auch nicht erforderlich sein, weil bisher einfach kein Geld dafür aufgewendet wurde, also kann sie auch nicht so wirklich wichtig sein, eher so die richtung „nice to have“, womit man wohl derbe Probleme beim Punkt Angemessenheit bekommen wird.
Eben, das ist der nächste Punkt. Jemanden zu einer Arbeit zu verdonnern, damit er sich „mal nützlich“ macht und die schwer arbeitende Frau Mama Moshzwergin, die sich die ganze Woche den Arsch aufreißt keinen Grund mehr hat, sich über „die ganzen Schmarotzer“ aufzuregen, ohne, dass die Arbeit eigentlich einen gesellschaftlich unabdingbaren Wert hat, kommt mal zu den grundsätzlichen Punkten als vollkommenes Absurdum (aus meiner Sicht) dazu. Arbeit, die vollkommen notwendig ist, muss von Arbeitskräften erledigt werden, und die haben, und da wiederhole ich mich, ein Recht auf Bezahlung.
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