Home › Foren › METAL HAMMER › Sprechstunde › Darf man einen Film oder Videospieltitel als Bandnamen verwenden? › Re: Darf man einen Film oder Videospieltitel als Bandnamen verwenden?
Markenschutz ist auf die Ware-/Dienstleistung beschränkt.
Zum Beispiel hier die Wort-Bildmarke von Iron Maiden:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/1056871/DE
Unter 510 Waren- / Dienstleistungsverzeichnis:
Jacketts, Anoraks, Hosen, Hemden, Jeans-Bekleidungsstücke, Bekleidungsstücke aus gestricktem Material, Sportbekleidungsstücke, Krawatten, Laschen für Bekleidungsstücke zur Befestigung von Gürteln, Kopfbedeckungen, Fußbekleidungsstücke, nämlich Strumpfwaren; Knöpfe, Anstecknadeln (nicht aus Edelmetall oder mit Edelmetall überzogen), textile Flecken zum Annähen auf Bekleidungsstücken, zum Beispiel am Ellbogen, textile Zeichen für Bekleidungszwecke, Schlupfjacken, Handschuhe, Shorts, Westen, Trainingsanzüge, Unterhemden, Schuhwaren
Man könnte da z.B. nun Seife unter dem Namen Iron Maiden verkaufen.
Das deckt allerdings noch nicht das internationale Markenrecht ab, da gibts noch jede menge komplizierte Verstrickungen.
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