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Benson
3. Meinst du damit wirklich nen Bienenschwarm oder versteh ich den Witz an der Frage einfach nicht? 😀
Wenn ja, dann schon so weit wie möglich, ich bin selbst Imker und der Wert von Bienen wird leider immer wieder unterschätzt![B.]
§ 962 BGB – Verfolgungsrecht des Eigentümers
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
:haha:
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