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DarayWas soll eigentlich die Idee mit der Ausschaffung? Ist es besser sie verprügeln anderso Menschen als in Deutschland? Also ist die körperliche und seelische Gesundheit eines Deutschen mehr wert als die eines Kosovaren, eines Türken, eines Serben, eines Russen oder was auch immer?
Oder geht es euch gar nicht um die Opfer, sondern darum, dass ihr nichts mehr davon mitkriegen müsst und so nicht mehr damit belästigt werdet?
Die Idee beruht, meine ich, vor allem auf der Überlegung, dass solche Gewalttaten in irgendeiner Weise auf den gesellschaftlichen Verhältnissen in Deutschland beruhen. Damit sind natürlich nicht gemeint: irgendwelche angeblichen strukturellen Benachteiligungen, der latente Rassismus des Deutschen “an sich“ oder die viel bemühte Schere zwischen arm und reich. Ganz im Gegenteil; es geht darum dass vielen Leuten der Staat in seinem Bemühen um Rechtsfrieden und Rechtsgüterschutz zu lasch vorgeht; dabei versagt, den rechtschaffenen Bürger vor brutaler Gewalt im öffentlichen Raum zu schützen. Es existiert eine Art unterdrückter Konsensus unter nicht-Linken dahingehend, dass darin eine der Vorraussetzungen der sog. Intensivttäterkarrieren liegt. Der Vorschlag, die betreffenden “Problemjugendlichen“ auszuweisen hat damit zu tun. Wer zum Beispiel das Buch von Kirsten Heisig (weiland Jugendrichterin in Kreuzberg) gelesen hat, durfte sich bestätigt fühlen: “In der Türkei hätt‘ ich das nicht gemacht, da hätten sie mir ja den Schwanz abgeschnitten“ zitiert sie dort einen Täter mit Migrationshintergrund (wir wollen ja p.c. bleiben).
D.h. erstens spielt es eine Rolle, dass das deutsche Jugendstrafrecht vergleichsweise deutlich milder ist, als das der klassischen Einwanderungsländer. Zweitens natürlich soll die Ausweisung gewissermaßen poenalen Charakter haben; den notorischen Kriminellen abschneiden von den Segnungen des deutschen Sozial- und Wohlfahrtswesens. Letztlich hebt man also ab auf die Theorie vom Straftäter als nahezu ökonomisch kalkulierenden Akteur, ideengeschichtliche Wurzel bei P. Feuerbach:
“Alle Übertretungen haben ihren psychologischen Entstehungsgrund in der Sinnlichkeit, inwiefern das Begehrungsvermögen des Menschen durch die Lust an oder aus der Handlung zur Begehung derselben angetrieben wird. Dieser sinnliche Antrieb kann dadurch aufgehoben werden, dass Jeder weiss, auf seine That werde unausbleiblich ein Uebel folgen, welches größer ist, als die Unlust, die aus dem nicht befriedigten Antrieb zur That entspringt“
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