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Was an der Umsetzung deiner Idee auf jeden Fall problematisch wäre, ist die fehlende Zweckgebundenheit allgemein bei Steuern, die aller Voraussicht nach dazu führen würde, dass der Staat das eingenommene Geld zur Haushaltssanierung heranziehen würde und die Auszahlungen an die Musikschaffenden herausgezögert werden würden. Kann man sehr schön im Krankenhausbereich sehen, wo seit Jahren ein Investitionsmangel herrscht, trotz gesetzlichem Auftrag.
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"Ich merk schon, du willst mir nen gebrauchten Lutscher ans Hemd kleben, du Bratenbengel!"