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DarayNein, tut er nicht.:
„Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen […]“Dies ist beim kopieren digitaler Medien definitiv nicht der Fall. Erstens sind sie keine bewegliche Sache, zweitens findet keine Wegnahme statt, sondern ein Kopierprozess und drittens wäre es allenfalls ein potentieller – kein faktischer – Erwerbsausfall für den Musiker.
In dem Fall liegst du wirklich sehr falsch.
Das ist mir alles schon klar. Aber ich empfinde es einfach so, als betroffener, quasi.
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