Re: Illegales runterladen von Metalplatten

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abrakadabra

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Beiträge: 4,809

Verärgerter_Bahnkunde2 von 3 Leuten haben offensichtlich das Wort „geistig“ überlesen.

Als geistiges Eigentum gelten:(Definition der World Intellectual Property Organization von 1970)

– literarische, künstlerische und wissenschaftliche Arbeiten

– Leistungen von Künstlern

– Erfindungen auf allen Gebieten der menschlichen Erkenntnis

– wissenschaftliche Entdeckungen

– industrielle Designs

– eingetragene Waren- und Dienstleistungsmarken, Handelsnamen und Kennzeichnungen

– alle weiteren Rechte aus intellektueller Tätigkeit in den Gebieten der Industrie, Wissenschaft, Literatur oder Kunst.

Desweiteren gilt für dieses geistige Eigentum folgendes:

– Nur der Eigentümer darf bestimmen, was mit seinem Eigentum geschieht.

– Der Eigentümer verfügt über das Recht seiner Nutzung und über das Recht, andere von der Nutzung seines Eigentums auszuschließen.

– Der Eigentümer hat das Recht, alle seine Rechte an seinem Eigentum zu verschenken oder zu verkaufen.

De facto kann dir also jeder ans Bein pissen, der dich dabei erwischt, wie du dir unerlaubt Zugang zu seinem Schaffen verschaffst (das wenn ein Deutschlehrer sieht…).

Und ich verstehe Ulvers Sichtweise als Betroffener, ich würde mich auch auf die eine oder andere Weise hintergangen fühlen.

es allerdings um die terminologie: es heißt trotzdem „urheberrechtsverletzung“ und nicht „diebstahl“ – und in der tat sind dies zwei vollkommen unterschiedliche sachen, die man einfach nicht vergleichen/gleichstellen sollte.