Re: Der Metal-Anwalt!

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Metal-Anwalt

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Report aus dem Mosh-Pit der Juristen: Wer betrunken dem gefährlichen „Rempeltanz“ frönt und dabei verletzt wird, ist rechtlich nicht ohne Schutz. „Mit Urteil vom 07.02.2006 (VI ZR 20/05) hat der BGH entschieden, dass es anders als bei gefährlichen Sportarten bei diesem Tanz keine festen Regeln gäbe und daher keine Haftungsfreistellung zum Tragen kommen kann.

Der Geschädigte war beim Tanzen zu Boden gegangen und verletzt worden. Der Schädiger war davon ausgegangen, dass eine Haftung ausgeschlossen sei, da der Geschädigte sich freiwillig in Gefahr begeben habe. Das hat der BGH verneint. Wer also andere beim “Rempeltanz” schädigt, muss dafür haften. (JuraBlogs.de)“

Die Entscheidung zum Nachlesen gibt es hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=73082f77467110ecda265c7bcb8519d4&client=%5B%2712%27%2C+%2712%27%5D&nr=35707&pos=21&anz=27&Blank=1.pdf

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