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Wichtiges Datum für Konzertveranstalter: Kein guter Veranstaltungstag ist der Totensonntag (dieses Jahr am 25.11.). Dabei handelt es sich um einen sogenannten „stillen Feiertag“. Veranstaltungen, die nicht dem „ernsten Charakter“ dieses Tages entsprechen, können nach den Feiertagsgesetzen der Bundesländer sogar verboten werden.
Aktuelles Beispiel: Rammstein wurde ein Auftritt am Totensonntag 2011 in München untersagt. Eine Rolle bei der Beurteilung spielten hier sowohl die „Gesamtinszenierung“ der Rammstein-Konzerte als auch deren „mehrdeutige Texte“ (VG München, Beschluss v. 20.10.2011, Az.: M 18 SE 11.4905).
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