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Moin Bathor,
ja das gilt auch für den Karfreitag. Die grundsätzlich einem Schutz unterliegenden stillen Tage sind in den Bundesländern unterschiedlich und können außerdem noch umfassen:
— Aschermittwoch
— Gründonnerstag
— Karsamstag
— die gesamte Karwoche von Palmsonntag bis Karsamstag
— Ostersonntag
— Pfingstsonntag
— Allerheiligen
— Volkstrauertag
— Heiliger Abend
Besonder streng in der Beurteilung sind Bayern und Sachsen. Bayern schützt zusätzlich auch noch einige hohe Kirchentage, die nicht gesetzlich arbeitsfrei sind (z. B. Mariä Empfängnis).
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