Re: Der Metal-Anwalt!

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Metal-Anwalt

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Beiträge: 10

Moin Bathor,
ja das gilt auch für den Karfreitag. Die grundsätzlich einem Schutz unterliegenden stillen Tage sind in den Bundesländern unterschiedlich und können außerdem noch umfassen:

—  Aschermittwoch
—  Gründonnerstag
—  Karsamstag
—  die gesamte Karwoche von Palmsonntag bis Karsamstag
—  Ostersonntag
—  Pfingstsonntag
—  Allerheiligen
—  Volkstrauertag
—  Heiliger Abend

Besonder streng in der Beurteilung sind Bayern und Sachsen. Bayern schützt zusätzlich auch noch einige hohe Kirchentage, die nicht gesetzlich arbeitsfrei sind (z. B. Mariä Empfängnis).

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