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Curry KingDie Trennung von Staat und Kirche bei öffentlichen Schulen und Körperschaften des Staates halte ich in einer aufgeklärten Gesellschaft für sehr wichtig. Dazu gehört eben auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen. WENN die Kirchen schon ihren Kram senden dürfen, dann sollen die gefälligst auch für die Produktionskosten aufkommen. ( mal http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/media/zapp6791.html ankucken)
Ich halte die Zwangsbeiträge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner gegenwärtigen Form insgesamt für inakzeptabel. Allein schon angesichts des Parteieneinflusses. Für Kirchen kann natürlich nichts anderes gelten.
Grundsätzlich verstehe ich unter Trennung von Kirche und Staat, dass die Institution Kirche keinen machtpolitischen Rechtsanspruch in staatlichen Dingen hat. Kostenloses Übertragen von Gottesdiensten aus aller Welt und Talkshows, bei denen die inhaltliche Entscheidungshoheit allein bei den Kirchen liegt, widerspricht dem.
Gibts darauf Rechtsansprüche? (Ich weiß es wirklich nicht.)
Der Krankenhaus- und Pflegebereich ist ebenso ein delikates Thema. Klar ist der Staat froh, dass kirchliche Einrichtungen da viel übernehmen bzw. die Kosten abnehmen. Aber wie Necrofiend sagt, dass Behandlungen verweigert werden ist ein Unding.
Solche Einrichtungen werden nicht mit Mitteln aus der Kirchensteuer betrieben, sondern arbeiten wie jedes andere Krankhaus oder Pflegeheim. Dass dort die Behandlung von Krankheiten und Verletzungen verweigert wird, habe ich allerdings noch nie gehört. Der Fall, an den Necrofiend sich erinnert, betraf eine Klinik, die nicht an das Spurensicherungsprogramm der (Kölner?) Polizei angeschlossen ist, und deshalb eine Frau gleich an eine geeignete Klinik verwiesen hat, damit keine doppelte Untersuchung notwendig wird.
Hätte man immer die Wahl zwischen kirchlich getragener Einrichtung und rein staatlich getragener wäre das ja alles kein Problem (auch was Schulunterricht angeht) – aber diese Wahlmöglichkeit gibt es eben in den meisten Fällen nicht.
Wo gibts denn bitte eine so hohe Dichte kirchlicher Schulen, dass man keine andere Wahl hat? Das habe ich ja noch nie gehört.
In diesem Zusammenhang empfinde ich es sogar als diskriminierend, wenn man in gewissen Kranken- und Pflegeeinrichtungen die Zugehörigkeit zu der „richtigen“ Religion als Einstellungskriterium vorausgesetzt wird.
Das Recht auf Diskriminierung sollte jeder Arbeitgeber haben (hatte er bis vor kurzem auch). Abseits vom Prinzipiellen: Die weltanschauliche Bindung treibt bei den kirchlichen Arbeitgebern natürlich gelegentlich skurrile Blüten. Aber andererseits weiß jeder, worauf er sich einlässt. Die Regeln sind klar.
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