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Curry KingWie in dem Fernsehbeitrag gezeigt, gibt es diesen Rechtsanspruch, als Vertrag.
Interessant; ich werde der Sache mal nachgehen.
Zu dem letzten Absatz zur Diskriminerung äußere ich mich nicht.
Aber das Einstellungskriterium Religion ist keine skurrile Blüte sondern Standard.
Klar, das wird immer verlangt. Aber das ist letztlich die einzige wirklich spürbare Besonderheit. Um das vielleicht noch einmal klarzustellen: Das Recht auf Diskriminierung (also “Unterscheidung“) ist ein selbstverständliches und wichtiges Element der Vertragsfreiheit. Ein Arbeitgeber muss sich selbst aussuchen können, welche Einstellungskriterien für ihn wichtig sind; das geht den Staat nichts an. Die mittlerweile implementierte Regelung des “Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ schränkt dieses Recht teilweise ein, und das lehne ich ab. Insofern: schön für die kirchlichen Arbeitgeber, wenn sie dabei noch einmal davongekommen sind. Stört mich überhaupt nicht, im Gegenteil.
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