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Leukon
Klar, das wird immer verlangt. Aber das ist letztlich die einzige wirklich spürbare Besonderheit. Um das vielleicht noch einmal klarzustellen: Das Recht auf Diskriminierung (also “Unterscheidung“) ist ein selbstverständliches und wichtiges Element der Vertragsfreiheit. Ein Arbeitgeber muss sich selbst aussuchen können, welche Einstellungskriterien für ihn wichtig sind; das geht den Staat nichts an. Die mittlerweile implementierte Regelung des “Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ schränkt dieses Recht teilweise ein, und das lehne ich ab. Insofern: schön für die kirchlichen Arbeitgeber, wenn sie dabei noch einmal davongekommen sind. Stört mich überhaupt nicht, im Gegenteil.
Naj, gerade wenn es um Einrichtungen der Daseinsvorsorge (wie Du es so schön genannt hast) geht, würde ich vorziehen wenn es da nach Qualifikation geht.
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Support the dying cult of underground metal! Stay black and brutal forever! If it was not for my parents I would have tried to kill myself before Instead i listend to Slayer and dreamt on A world without war is like a city without whores