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Curry King
wer im tv senden will muss dafür geld bezahlen.
die kirche muss das nicht.
die produktionskosten die dabei entstehen zahlt der Bürger über seinen rundfunkbeitrag.
das regt mich auf.wenn du es jetzt nicht verstehst, dann eben nicht.
Die Produktionskosten für Beiträge, die im öffentlich-rechtlichen Fernsehen laufen, fallen immer den Beitragspflichtigen zur Last. Ob sie die Sendung sehen wollen oder nicht. Insofern gibt es nicht den geringsten Unterschied zwischen dem Wort zum Sonntag und der Tagesschau – die Produktion beider Sendungen beruht nicht darauf, dass sie irgendjemand bestellt hätte, sondern auf gesetzlichen und redaktionellen Entscheidungen über notfalls zwangsweise beigetriebenes Geld. Deswegen liegt in der Kostentragung kein Unterschied, der es verständlich machen könnte, warum dich speziell die kirchliche Rundfunkarbeit aufregt. Innerhalb der Prämissen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugrunde legt, ist es ja noch nicht einmal zu beanstanden, dass die Kirchen dort über “Drittsenderechte“ repräsentiert sind. Entweder man lehnt also diese Prämissen ab – das kann man mit guten Gründen tun – oder man akzeptiert sie. Wer sie akzeptiert, kann aber auch gegen die kirchliche Präsenz nichts einwenden.
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