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Die Pro-Contra-Verbotsdebatte wurde hier schon in den wesentlichen Punkten nachvollzogen, aber auf zwei Aspekte möchte ich noch hinweisen:
1. Der Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht muss bald gestellt werden, und zwar im Sinne aller Beteiligten. Es ist nicht angägig, dass sich die Vertreter der etablierten Parteien nahezu einhellig auf die Verfassungsfeindlichkeit der NPD berufen, die Rechtsfrage aber dem Gericht nicht zur Klärung vorlegen. Entweder man ist davon überzeugt, dass die Partei gem. Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes verboten werden muss- oder man versucht den von ihr vorgebrachten Inhalten auf dem regulären politischen Weg zu begegnen. Jedenfalls muss Rechtsfrieden hergestellt werden.
2. Was nun das Programm der NPD betrifft, gibt es allerdings wohl kaum ein Verbot her. Es wundert mich, wie pauschal man die Partei als ,,antidemokratisch“ bezeichnet, ohne diese Zuschreibung überhaupt zu begründen. Vielleicht weiß jemand näheres – aber soweit ich das sehe, geht die Partei durchaus von der demokratischen Legitimitätsformel aus. Das kann man daran sehen, dass sie z.B. direktdemokratische Verfahren auf Bundesebene befürwortet und politische Gegner gern als ,,Volksfeinde“ denunziert.
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