Re: Meine geile Schwester oder: Ist Inzest okay?

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Eddie1975

Registriert seit: 13.05.2005

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EIn schwieriges Thema. Ich hab mich gerade mal durch den Wust von polemischen, gut begründeten und uninformierten, selbstdarstellerischen und vernünftigen, beleidigenden und salbungsvollen Posts (apropos, kein Wort von David zu dem Thema??) gelesen und stelle fest, so viel ernsthafte Debatte war hier schon lange nicht mehr.

Um es vorweg zu nehmen: Ich lehne Inzest, also den geschlechtlichen Umgang von direkt miteinander verwandten Menschen ab, wie wohl die ganz überwiegende Mehrheit der Gesellschaft. Ich bin kein Sexualwissenschaftler, aber ich könnte mir denken, dass man eine ausgeprägte inzestuöse Neigung auch als therapiebedürftige Präferenzstörung bezeichnen könnte, ähnlich wie Pädophilie. Die meisten Inzestbeziehungen sind auch keineswegs die hier oft geschilderte „Idealvorstellung“ von der freien Liebe unter freien, selbstbestimmten, Erwachsenen, sondern sind häufig geprägt von starken Machgefällen innerhalb der Beziehung. Überdurchschnittlich oft kommt Inzest in sozial problematischen Familien mit Erziehungsdefiziten vor und nicht selten leiden die Beteiligten auch noch andere psychischen Beienträchtigungen. Quellen hierzu habe ich auf die Schnelle kaum gefunden, aber ich hatte mit dem Thema mal berufliich zu tun und habe unter anderem sehr lange mit einem Therapeuten darüber geredet. Ums auf den Punkt zu bringen: Inzest ist Scheiße, und unter allen Umständen abzulehnen. Fälle, in denen die Leute von ihrem Verwandschaftsgrad nichts wussten sind so extrem selten, dass sie bei der Gesamtbetrachtung zu vernachlässigen sind.
Stellt sich nun die Frage nach der Strafbarkeit: Und da bin ich, auch wenn es meinem Empfinden absolut widerstrebt, auf der Seite derjenigen, die eine Strafvorschrift für nicht angemessen halten. Zum einen kommt Inzest doch relativ selten vor, zum anderen ist der objektive Schaden beim klassischen Inzest, also dem einvernehmlichen GV zwischen volljährigen Geschwistern als eher gering anzusehen. Zwar soll das Strafrecht ausdrücklich auch dazu dienen Sitten- und Moralgesetze zu schützen, auf der anderen Seite aber durch Bestrafung auch dem „Täter“ wieder eine Eingliederung in die Gesellschaft ermöglichen. Das vielleicht kranke und unmoralische Verhalten zweier Menschen, mit dem sie jedoch niemand anderem schaden, mit Strafe zu bewähren und zu stigmatisieren, halte ich unter diesen Voraussetzungen für problematisch. Dass damit Inzest plötzlich „erlaubt“ wäre, ist natürlich Blödsinn. Die allgemeine gesellschaftliche Ablehnung solcher Verbindungen würde sich auch durch eine Aufhebung der Strafvorschrift nicht ändern. Das beste Beispiel sind Staaten wie Frankreich, wo es meines Wissen eine entsprechende Strafvorschrift nicht gibt und Inzest trotzdem nicht als gesellschaftlicher Konsens gilt. Meiner Meinung nach ist jedem, der seine Schwester „geil“ findet, mit einem Psychater besser gedient, als mit einem Richter.

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