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UlverIch würde Inzest nicht gerade als Grundrecht betrachten. Um mal bei dem Beispiel zu bleiben.
Vom Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG ist zunächst mal alles erfasst. Ich darf zunächst mal alles tun und lassen worauf ich Lust habe. Somit ist alles erstmal erlaubt, ein staatliches Verbot von irgendwas muss begründet und verhältnismäßig sein.
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Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!http://www.lastfm.de/user/xGROBIx