Re: Meine geile Schwester oder: Ist Inzest okay?

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Leukon

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NecrofiendAlso der ganze Abhängigkeitsverhältniskram mag zwar im Einzelfall oft relevant, sein aber sollte für die Grundsatzdiskussion egal sein.

Der Tatbestand setzt ja auch kein Abhängigskeitsverhältnis voraus…insofern ist er zu weit. Andererseits stellt er nur ,,Beischlaf“ unter Strafe – allein vaginalen Verkehr – insofern ist der Anwendungsbereich zu eng, wenn man diesen Gesetzeszweck unterstellt. In der gegenwärtigen Fassung stellt die Norm nur einen Ausschnitt aus dem großen Bereich möglicher Missbrauchshandlungen unter Strafe. Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind im StGB in einem anderen Abschnitt geregelt – unter anderem auch der Kindesmissbrauch, dessen Strafbarkeit daher nicht vom § 173 abhängt, wie einige hier offenkundig glauben. Das Gerede von der Missbrauchsgefahr hat mit der eigentlichen Inzeststrafbarkeit nichts zu tun; das ist nicht mehr als ein weiterer Versuch der nachträglichen Rationalisierung eines missglückten Tatbestandes.

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