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easyrocker63Fahrlässig,vorsetzlich,Haftpflicht hin oder her…wenn du als Busfahrer nachweislich einen Fehler begangen hast,bist du am Ende und mußt für alles gerade stehen…Verordnung(EG) Nr.561/2006 im Gelegenheitsverkehr,sowie STVO §23 (1)
So genau weiß ich das als Nicht-Busfahrer auch nicht. Aber bestätigt ja das, was ich eigentlich meine: hoffentlich ist da keiner schuld, sonst hat er auch noch Riesenärger. Aber danke 🙂 Hat man wieder was gelernt.
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- Have no fear for the devil my dear - - you know we all need the devil sometimes -