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DeadbirdDenkt hier jemand wirklich das könnte zu ner Haftstrafe führen? Ernsthaft?
Allerhöchstens auf Bewährung, wenn er kein meterlanges Vorstrafenregister besitzt.
Vorsatz ist auf keinen Fall gegeben, da der Aktion schon zuvor ein Straftatbestand (Beleidigung) vorausging. Bleibt also Fahrlässigkeit, da davon auszugehen ist, dass er eine Verletzung des Gegenüber billigend in Kauf genommen hat. Der Straftatbestand der schweren Körperverletzung ist aber nicht anzuzweifeln.
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