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Mh, also ich sehe da schon in gewissem Maße einen Unterschied. Vor allem bei Situation 1 und 3. Bei Situation 1 ist mMn nämlich zumindest fraglich, ob tatsächlich von einer unbeteiligten Person zu sprechen ist, da diese ja – egal ob freiwillig oder unfreiwillig – den Weg zu einer gewaltlosen Rettung der 4 Personen versperrt. Außerdem ist Situation 1 von weitaus akuterem Charakter als Situation 3, da in Situation 1 die einzige Möglichkeit, das Leben der 4 Personen zu retten, darin besteht, die eine Person zu töten, während man bei Situation 3 quasi willkürlich Leute aus der Gesellschaft auswählen könnte, die für die Rettung der Personen herhalten müssten. Inwiefern diese Unterschiede eine Auswirkung auf die moralische Bewertung der Situation haben müssen, ist damit allerdings noch lange nicht geklärt und ich persönlich bin mir diesbezüglich auch sehr unsicher.
Außerdem: Wenn die Tötung einer Person die einzige Möglichkeit zur Rettung eines Großteils der Weltbevölkerung darstellen würde, bestündet ihr dann weiterhin auf das Lebensrecht dieser Person?
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