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Das Festival was ich mitorganisiere bekam vor 2 Jahren auch ne Klage ins Haus und es ging um ein Komplettverbot. Ham natürlich gewonnen, allerdings ist seit dem das Ordnungsamt hinter uns her. Laut BundesLärmEmissionsSchutzgesetz dürfen OpenAir Konzerte nur bis 90dB in der Spitze vor dem nächsten Fenster des am nächsten gelegenen Haus gefahren werden, gemessen über eine halbe Stunde. Dazu kommt, dass laut diesem Gesetz die Musik um 0 Uhr aus sein muss und von da an vor besagtem Fenster 55dB in der halben Stunde in der Spitze sein dürfen.
Also kann gut sein, dass die damit durchkommt, ist schließlich geltendes Bundesrecht welches Länder und Kommunen nicht beugen dürfen.
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Binger Open Air Festival 4. und 5. Juli 2014 mit Sham 69 uvm. https://www.facebook.com/bingeropenair