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Es ist nicht abwegig, dass die Dame mit ihrer Klage Erfolg haben wird. Wenn man sich ähnliche Urteile anschaut, die zu Klagen wegen Lärmbelästigung gefällt wurden, sieht man, dass diese oft erfolgreich sind. Meist wird dann eine Lautstärkebegrenzung um die 100 (+ – 10) db(A) festgelegt. Neuerdings gibt es dann auch oft von der Stadt eine tolle Auflage, die sich Soundwächter nennt. Dabei handelt es sich um einen Lautstärkemessser, der bei dauerhaftem oder zu häufigen Verstoß gegen die Begrenzung den Strom abschaltet, dann ist die Party vorbei.