Re: Verweigerte Abtreibung

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Hallways of Always

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Betrachten wir die unterlassene Untersuchung im aktuellen Fall mal getrennt von der Weigerung, die Pille danach zu geben. Ersteres ist zweifelsohne verwerflich, zweiteres – vielleicht nicht wirklich?
1. Die katholische Kirche ist, wie our very own abrakadabra gerne betont, in unseren Breiten zu einem Sozialverein geschrumpft. Wenn man nun eine Leistung empfängt, ist es dann wirklich ok, sich darüber aufzuregen, dass man nicht „noch mehr“ kriegt? Ich weiß die genauen Modalitäten nicht: Hat hier die Kirche die Verantwortung und Verwaltung eines Krankenhauses übernommen, oder hat die Kirche hier ein Krankenhaus hingestellt? In letzterem Fall können die doch in ihrem Krankenhaus machen, was sie wollen, mal übertrieben gesagt.
2. Es ist wohl kaum unterlassene Hilfeleistung, in einem nicht lebensbedrohlichen Fall die Abtreibung zu verweigern. Die kann ja auch noch einen Monat später vorgenommen werden. Hier kann man einwenden, dass die Abtreibung dann möglicherweise unangenehmer, schmerzhafter und psychisch belastender ist, oder die temporäre Schwangerschaft mit dem Kind eines Vergewaltigers (das nebenbei auch das eigene Kind ist) psychisch belastet. Aber unterlassene Hilfeleistung?
3. Was Nik in Beitrag #2 schreibt, greift imo nur, wenn es tatsächlich um die akute Abwendung von Leid und Tod geht, oder wenn tatsächlich kein anderes Krankenhaus verfügbar ist. Ansonsten bleibt ein Krankenhaus der katholischen Kirche ein Krankenhaus der katholischen Kirche mit einem entsprechend angepassten Angebot. Es gibt ja auch keine Bananen in der Drogerie.
4. Wer hier mit Eiden ankommt: Der Hippokratische Eid wird üblicherweise heute nicht mehr geschworen, enthält aber sogar ein Abtreibungsverbot.

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