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— Ein Triebwagen ist ein einzelner, angetriebener Wagen, der allein oder zusammen mit Steuer-, Mittel– und Beiwagen als Zug eingesetzt wird. Gewisse Triebwagen können auch anstelle einer Lokomotive einen Zug befördern.
— Ein Doppeltriebwagen besteht aus zwei fix gekuppelten Triebwagen und wird gleich wie ein Triebwagen eingesetzt.
— Ein Gelenktriebwagen ist ein Triebwagen, der aus mehreren gelenkig verbundenen Kastenelementen besteht, z. B. mit Jakobs-Drehgestell, aufgesattelt wie beim GTW oder in der Art der Kurzgelenkwagen.
— Ein Triebzug ist eine mit eigenem Antrieb versehene, im Regelbetrieb nicht trennbare Einheit aus mehreren Fahrzeugen; diese werden je nach Funktion als Triebwagen/Triebkopf, Mittel- und Steuerwagen bezeichnet. Auch vielteilige Gelenktriebwagen werden als Triebzüge bezeichnet. Der Triebzug unterscheidet sich vom Wendezug (schweiz.: Pendelzug) dadurch, dass die Mittelwagen nicht als normale Reisezugwagen verwendet werden können. Allerdings werden auch Wendezüge heute oft nur noch in den Fahrzeugunterhaltungszentren umformiert. Andererseits umfassen manche Triebzüge keinen einzigen Triebwagen, wenn nämlich die Triebköpfe nichts außer Fahrstand und Antriebseinrichtungen enthalten und keine Achse der Fahrgastwagen angetrieben ist.
— Ein Triebwagenzug wird aus zwei oder mehreren Triebwagen – also ausschließlich motorisierten Einheiten – gebildet (zum Beispiel ET 403 und ET 420 der Deutschen Bundesbahn). Diese über Jahrzehnte verwendete klare Definition wurde zuletzt jedoch verwässert; nach einer neueren, zu Kuppelzwecken getroffenen Definition handelt es sich um Triebwagenzüge, sofern die gekuppelten Triebwageneinheiten betrieblich trennbar sind – z. B. für Flügelzugkonzepte. (Einheiten, die betrieblich nicht trennbar sind, seien dagegen allein schon aus diesem Grund Triebzüge.)[SUP][1]
— Als Zwillingstriebwagen bezeichnet man zwei permanent miteinander gekuppelte Straßenbahn-Triebwagen die nur gemeinsam eingesetzt werden können
— Als Beitriebwagen oder geführten Triebwagen bezeichnet man einen Straßenbahn-Triebwagen der keine vollwertige Führerstandseinrichtung besitzt und nicht an erster Stelle eines Zugverbands eingesetzt werden kann
— Sind zwei Triebwagen in einem Zug zusammengekuppelt, so spricht man von Doppeltraktion, bei drei Triebwagen von Dreifachtraktion usw.
— Triebwagenzüge können außer Triebwagen auch nichtmotorisierte sogenannte Beiwagen umfassen.
Umgangssprachlich werden die Begriffe „Triebwagen“, „Triebzug“ und „Triebwagenzug“ nicht immer scharf voneinander abgegrenzt. „Triebzug“ wird dabei eher im technischen Zusammenhang verwendet; für kürzere Einheiten wird dafür häufig auch der Begriff „Triebwagen“ gebraucht.
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dentarthurdentP zur Vier zum Z zur Eins Trink ein Bier aber nicht meins F zur Eins zum S zur Sieben den P4z1f1s7 den musst du lieben!