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Da gibt es (leider?) noch so etwas wie Gesetze,… Ich denke mal, je nach Genre ist man hierzulande fast genötigt, sein Produkt der FSK vorzulegen! Sie prüfen ja auch die Strafrechtliche Unbedenklichkeit. Es geht ja nicht nur um die Altersfreigabe!
Wenn der Film ungeprüft ab 18 läuft und gegen kein Gesetz verstößt, ist alles Ok.
Wenn jemand einen Film ab 18 Unters Volk bringt, kann er riskieren, gegen Gesetze zu Verstoßen, bewußt, oder unbewußt. Legt er den Film der FSK vor, so ist er auch in dieser Hinsicht, von Gesetzes Seite her, abgesichert.
Ich denke das wird mit ein Grund, speziell für die härteren Genre sein, das Sie durch die FSK laufen. Wenn man erst wegen irgendeinem Kram Klagen am Hals hat, sagt man sich auch –hätte Ich mal durch die FSK laufen lassen sollen-.
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