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Ein Hinweis aber schon mal – da hier so viel von Grund- und Menschenrechten die Rede ist, hier mal das Grundrecht auf Leben unseres geltenden Grundgesetzes, Hervorhebungen von mir: “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden“. Es wird immer wieder übersehen, dass alle Grundrechte (Freiheits- wie Gleichheitsrechte!) unter Vorbehalt stehen, dh außer Betracht bleiben oder eingeschränkt werden dürfen, wenn vernünftige Gründe dafür sprechen.
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