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SanctusWenn du hier nicht von Schuld sprechen möchtest – in Ordnung. Der Begriff wird bei mir einfach anders definiert. Wenn ich mein Auto auf einem Parkplatz offen stehen lasse und der Schlüssel steckt, darf es mich nicht verwundern das es weg ist. Ähnlich sehe ich es auch bei den Bildern – wenn ich Nacktbilder von mir mache und diese auf einen Cloudserver lade, brauch es mich nicht zu wundern, dass sie den Weg ins Netz finden. (Mal davon abgesehen, dass ggf. best. Dienste sogar die Rechte an den Bildern bekommen). Mag sein das es nur „fahrlässig“ war – aber in vielen Fällen kann fahrlässiges Handeln auch eine Teilschuld sein (m.M.n.). Deine Beispiele sind natürlich extra provokativ mit der Holzhammer-Methode ausgesucht.
Ich denke, ob eine Schuld vorhanden ist lässt sich einfach herausfinden, indem wir die Akte isolieren.
Eine Ome hebt ihre Rente ab und legt den Geldbeutel offen in den Einkaufskorb, worauf ihr dieser von einem Taschendieb gestohlen wird.
Akt der Person 1: Hebt Rente ab, legt Geldbeutel in Einkaufskorb.
Akt der Person 2: Entwendet ein Geldbeutel aus einem Einkaufskorb.
Wenn Akt der Person 2 nicht passiert, ist Akt der Person 1 rechtlich, moralisch oder in irgendeiner Form verwerflich und damit schuldbehaftet? Wohl kaum. Aber der Akt der Person 2 ist schuldbehaftet egal ob die Oma den Geldbeutel in den Einkaufskorb gelegt hat oder nicht.
Das gleiche kannst du mit dem Speichern von Nacktbildern in der iCloud und dem Hacken von iCloud Accounts machen.
Stimmst du mir da zu?
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Treat everyone the same until you find out they're an idiot. http://www.last.fm/user/daray