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Natürlich hast du in deinem Beispiel recht, eine Fahrlässigkeit wird aus rechtlicher Sicht natürlich keine Schuld. Wir brauchen jetzt auch nicht weiter auf dem Begriff der „Schuld“ herumreiten. Fakt ist, die Daten wurden geklaut, diese Person gehört bestraft und die Verbreitung gehört unterbunden. Durch den fahrlässigen, unbedachten Umgang mit Daten konnten diese Bilder über eine Sicherheitslücke, die durch kriminelle Energie ausgenutzt wurde, ins Netz gelangen. Im rechtlichen Sinne „Schuld“ haben natürlich nur die Datendiebe.
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Exterminate!