Re: Die Musik anderer Leute: Coverversionen, Standards, Remixes, Zitate etc.

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Daray

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Roy Black MetalEin gewichtiger Faktur wird die erkennbare geistige Autorschaft sein, die aber vor allem mit dem Siegeszug des Liedes im 20. Jahrhundert einen Aufschwung erlebt hat. Volkslieder oder andere „überlieferte“ Melodien haben ja bei weitem nicht immer einen erkennbaren Urheber. Als Mensch, der ünerwiegend Klassik hört, bin ich ja quasi in einem Genre unterwegs, welches beinahe Ausschließlich von Interpretation lebt, natürlich in einem Rahmen, der mal weiter, mal enger gefasst wird. Es ist ein unterschied, wenn man einfach nur Furthwänglers und Theilemanns Wagner vergleicht, oder die Romantiker Variationen über Bach-Themata schreiben. Beides ist weder ein „Cover“, noch ein „Remix“.

Bei der Klassik sind wir nahe beim Jazz und seinen Standards, also Lieder bei denen es völlig egal ist, wer sie zuerst interpretiert hat, die aber dennoch Cover sind. Klassik wird zumeist aus der Definition der Covers ausgeschlossen indem der Begriff nur auf Unterhaltungsmusik Anwendung findet. Wäre dies aber nicht der Fall, dann wären wohl auch alle Interpretationen mit anderen Orchester und Solisten als die an der Uraufführung beteiligten Covers und die entsprechend populären Stücke wären definitiv auch Standards. Allerdings kommt bei der Klassik noch hinzu, dass die Freiheiten, welche man sich bei der Neuinterpretation nimmt, wesentlich geringer sind als in anderen Musikgenres, der Wunsch es „richtig zu spielen“ meist dominanter ist als der Wunsch nach dem Ausleben eigener Kreativität (was ich nicht wertend meine). Ich denke wir sind besser bedient, wenn auch wir die E-Musik ausklammern.

Zum Thema Remix als eigenständiges Werk. Ich würde in dem Fall wirklich nur noch von Sampling sprechen und nicht mehr von Remix. Insbesondere wenn Samples aus verschiedenen Quellen verwendet werden.

Und zu guter Letzt möchte ich noch auf das Thema geistige Urheberschaft kommen. Dieses Kriterium ist relativ einfach, wenn die Rechte bei den Performern selber liegen, aber was ist bei Liedern, welche nicht von den Musikern geschrieben wurden sondern von Songwritern? Besonders interessant auch, wenn diese dann zu einem späteren Zeitpunkt eine eigene Vertonung veröffentlichen. Nach den Definitionen, welche ich oben angegeben habe, würden diese Urheber der Songs dann den Song, der Musiker, welche den Song eingekauft und zuerst veröffentlicht haben, covern und das obwohl er ihn selber geschrieben hat.

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