Re: Asylrecht und Migration

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Leukon

Registriert seit: 14.07.2010

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Egal, wenn ich mal nur an die syrischen Flüchtlinge denke, kann es doch aber nicht sein, dass man irgendwelche Flüchtlinge von dort , die nichts als ihr Leben retten wollen über einen Kamm schert mit irgendwelchen IS Terroristen, die hier jetzt möglicherweise als s
og. Schläfer mit einwandern.
(klang hier jedenfalls ein paar Seiten zurück so an)

Zwei Anmerkungen dazu. Zunächst hat niemand dazu aufgefordert, alle “über einen Kamm zu scheren“. Und dann die beliebte Legende, vom Flüchtling der gleichsam um sein Leben rennen musste, bis er die deutsche Staatsgrenze übertreten hat. Fällt denn keinem auf, dass an der Geschichte etwas nicht stimmt? Man muss zwei Vorgänge auseinanderhalten: Einerseits das Verlassen etwaiger Bürgerkriegsgebiete. Solange dieser Vorgang andauert, also bspw. bis man aus Syrien den Libanon erreicht, ist man auf der Flucht. Wenn die Leute aber zum Beispiel vom Libanon aus nach Deutschland wollen, dann hat das nichts mehr mit der Rettung ihres Lebens zu tun; dann werden sie zu Einwanderungswilligen, deren Einwanderungswunsch durch wirtschaftliche, rechtliche und soziale Strukturen Deutschlands bedingt ist.

Ich wäre aber vorsichtig, im Zusammenhang mit der Menschenwürde und einer Aufnahme politisch Verfolgter dem jeweiligen Schutzsuchenden einen wirtschaftlichen Wert (in Bezug auf unser Land unter Bewertung derer Herkunft) (was hier anfangs teils anklang) oder einen (zumindest nicht persönlichen) Kostenfaktor zuzuordnen. Sowas fände ich absolut schäbig und nicht mit unseren Grundwerten vereinbar.

Ich bitte um Präzision. Wirtschaftliche Überlegungen wurden hier angeführt um ein das Argument zu kontern, die gegenwärtige Einwanderungswelle werde den Zielländern wirtschaftlich nützen. Eine Abwägung mit der Menschenwürde (was auch immer das sein mag), hat hier kein Mensch vorgenommen. Das ist ohnehin ein Begriff, der in seiner Unbestimmtheit kaum zu überbieten ist und die Diskussion ebenso wenig wie irgendwelche nebulösen “Grundwerte“ zu entscheiden vermag.

Es mag ja sein, dass es im Sinne einer absoluten Moral geboten ist, dass zentraleuropäische Staaten wie Deutschland oder Schweden die Folgen nahöstlicher und schwarzafrikanischer Regionalkonflikte abfedern. Das heißt aber noch lange nicht, dass man sein eigenes Territorium nicht mehr sichern dürfte, die dauerhafte Ansiedlung und Belastung mit Versorgungsansprüchen halber Völker und deren potenzieller Nachkommenschaft mit allen damit verbundenen Risiken hinzunehmen hätte und die von daher kommende, möglicherweise unumkehrbare und folgenreiche Umgestaltung der eigenen Sozialstruktur. Mit anderen Worten: Auch wenn man die Verantwortung für ein Problem akzeptiert, stellt sich erst noch weitere und wichtige Frage, nämlich wie man damit sinnvoll und nachhaltig umgeht. Juristisch gesprochen handelt es sich um die Differenzierung zwischen Entschließungs- und Auswahlermessen.

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