Re: Asylrecht und Migration

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Daray

Registriert seit: 18.04.2004

Beiträge: 31,943

Ich erlaube mir hier mal den Schweizer Staat zu zitieren:

Vier Elemente sind für rassistische Ideologien charakteristisch:

1.Konstruktion und Betonung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zwischen dem Rassisten und seinem Opfer

2. Wertung dieser Unterschiede zum Nutzen des Rassisten und zum Schaden des Opfers

3. Verallgemeinerung und Verabsolutierung dieser Unterschiede

4. Legitimierung einer Aggression oder eines Privilegs

Nebst dieser engen Definition, die insbesondere den klassischen Rassismus in seiner biologistischen Prägung beschreibt, gibt es den Rassismusbegriff «im weiteren Sinne», der sich auf kulturelle, psychologische, soziale oder metaphysische Argumente abstützt. Vom Rassismus ist ferner die Rassendiskriminierung zu unterscheiden. Im Gegensatz zu Rassismus, der eine Ideologie oder geistige Haltung bezeichnet, versteht man unter Rassendiskriminierung eine konkrete Handlung, die eine als minderwertig bezeichnete Gruppe oder Einzelperson im realen Leben benachteiligt. Ersteres hat meistens verbale Diffamierung zur Folge, und diese dann konkrete Diskriminierung.

http://www.ekr.admin.ch/themen/d376.html

Also z.B. Leukons IQ Einschub erfüllt alle Kriterien wunderbar.

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