Re: Asylrecht und Migration

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MrPsycho

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GrenadierDann wird es Zeit, dass diese legal hier einwandern können. Wirtschaftsflüchtling ist ja im Prinzip jeder, der nach einem besseren Leben trachtet; sei es jemand, der vom Land in die Stadt zieht, seinen Wohnsitz der Arbeit wegen verlässt oder vor Hunger und Armut flüchtet. Den Deutschen ist das erlaubt, den EU-Bürgern wegen der EU-Freizügigkeit auch. Nur bei denjenigen, die noch nicht in der EU sind, obwohl sie Beitrittsperspektive haben, macht man einen Unterschied. […]

Der Unterschied ist aber, dass z. B. ein Deutscher, der vom Land in die Stadt oder aufgrund der Arbeit in einen anderen EU-Staat zieht, regelmäßig entsprechende Finanzierungsmittel, Berufsperspektiven und sonstige gesellschaftliche Fähigkeiten (wie etwa das Beherrschen der Sprache) bereits selbst mitbringt bzw. mitbringen muss. In dieser Hinsicht müssten nahezu alle Wirtschaftsflüchtlinge erst einmal kräftig unterstützt werden, selbst wenn sie mit dem Willen einwandern, sich später einzubringen.
Ferner reicht eine bloße „Beitrittsperspektive“ für die Garantie von EU-Rechten nicht aus – entweder man ist EU-Staat mitsamt seinen Rechten oder eben nicht. Und wie bereits die Vergangenheit gezeigt hat, steht und fällt der EU-Beitritt oftmals mit der Wirtschaftsfähigkeit und den Finanzen des Landes.