Re: Asylrecht und Migration

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Leukon

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xGROBIxGenau lesen bildet: Der Bund zahlt pro Kopf 670 an Länder und Kommunen, dass heißt nicht dass dieses Geld 1 zu 1 an die Asylbewerber ausbezahlt wird. Die erhalten auch weiterhin das sog. „Taschengeld“ von ca. 150€.

Nur damit das keiner glaubt: Selbstverständlich hat es mit diesem Taschengeld nicht sein Bewenden. Hinzukommen Leistungen auf den eigentlichen Lebensbedarf, die an Geldeswert erheblich über diesem Betrag liegen.

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