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Anonym
Registriert seit: 01.01.1970
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LeukonNur damit das keiner glaubt: Stimmt natürlich nicht.
Ich habe nur die eine Quelle gefunden:
http://www.mittelstandswiki.de/wissen/Hausrecht_f%C3%BCr_Unternehmer
Ebenso steht es Ihnen frei, die Bedingungen zu regeln, unter denen Sie bestimmte Personen ausschließen. Sie dürfen nur keine Minderheiten bzw. Ausländer diskriminieren. Als Gastwirt können Sie aber z.B. erklären, dass Sie alkoholisierte Personen nicht dulden. Beim tatsächlichen Rauswurf müssen Sie sich aber an Ihre eigenen Gebote auch halten. Handeln Sie willkürlich, könnte es sein, dass Sie gegen die Persönlichkeitsrechte des Gastes verstoßen. Und dann kann der Gast Sie verklagen.
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