Re: Asylrecht und Migration

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Leukon

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Als Privatperson darf man ohne weiteres eine Einladung aussprechen, die zum Beispiel ausdrücklich Homosexuelle ausschließt. Welchen Bindungen ein Unternehmer im Zivilrechtsverkehr bei sog. Massengeschäften unterliegen kann, das ist ein anderes Thema.

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