Re: Asylrecht und Migration

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Bahl

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BathorMan könnte den Zwang vom Arbeitsamt neu regulieren. Quasi darf man dann ohne Kürzung von Geldern ein Jobangebot für unter Summe X (meinetwegen 8,50€ oder 9€) ablehnen. Könnte man ja fest definieren. Dann muss niemand mehr für unter dem Mindestlohn arbeiten, darf es aber wenn er es möchte.

Das mag für jemanden funktionieren, der beim Arbeitsamst gemeldet ist und dort Bezüge erhält. Wenn sich aber jemand um eine Stelle als Regaleinräumer bei Penny bewirbt, würde es doch so aussehen:

Arbeitsgeber: Möchten Sie den Mindestlohn?
Bewerber: ja.
Arbeitgeber: Es haben sich über XX Personen um diese Stelle beworben.

Und eine Woche später erhält der Bewerber eine Absage mit der Begründung, dass eine andere Person ein noch passenderes Profil hat als er. Man wünscht alles Gute bei der Suche einer Stelle.

Alles, was Leute wie Sinn interessiert, ist die Kosten für Arbeitgeber niedrig zu halten. Ist aus Sicht eines Arbeitgbers vielleicht legitim (aber äusserst kurzsichtig), geht in diesem Fall aber (mal wieder) zu stark zu Lasten der Arbeitnehmer. Da ist es doch sinnvoll, dass der Staat eingreift.

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Wurstberge sind auch juristisch schwer einzuordnen.