Re: Asylrecht und Migration

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Souls to Deny

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LeukonStimmt aber nicht. Also schon rein rechtlich gesehen: die allgemeinen Sicherheitsrisiken in Kriegsgebieten sind kein Asylgrund.

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte Asyl. Es hat als Grundrecht Verfassungsrang.

NecrofiendNaja, ist schon ein recht nützliches organisatorisches Kriterium, um Leute Gebieten zuzuordnen. Macht ja wenig Sinn, wenn alle Menschen auf einen Haufen sind. Natürlich wär es besser, wenn wir Idioten rauswerfen und eventuell durch eine deutlich geringere Zahl vernünftiger Leute ersetzen, aber die Idee erscheint mir deutlich faschistoider. Und ist auch schwer umzusetzen, da es dann keine eindeutige Zuordnungssystematik gibt.

Wozu soll das nützlich sein? Ist doch völlig egal, woher ein Mensch stammt.

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