Re: Asylrecht und Migration

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Necrofiend

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SirMetalhead
Dem kann ich grad nicht ganz folgen 🙂

Ich kann halt Deiner Argumentation, daß Leukons These nicht untermauert wird nicht so recht folgen.

Darf Vergewaltigung zur Anzeige gebracht werden?
Drohen Frauen Konsequenzen bei einer Vergewaltigung?
Welche Gesetze und Strafen existieren?
Wer darf als Zeuge aussagen? Sind Betroffene selbst Zeugen?
Gibt es Gesetze, die die Umstände verändern (z.B. Heirat)?

Alle diese Punkte, kann man wie Du schreibst nicht in andere Länder mitnehmen. Aber ich geh davon aus, daß die entsprechenden Veränderungen das Risikopotenial eher erhöhen. Abzüglich halt einer eventuellen allgemeinen Einschüchterung bedingt durch ein komplett anderes kulturelles Umfeld.

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