Re: Asylrecht und Migration

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SirMetalhead
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NecrofiendIch kann halt Deiner Argumentation, daß Leukons These nicht untermauert wird nicht so recht folgen.

Darf Vergewaltigung zur Anzeige gebracht werden?
Drohen Frauen Konsequenzen bei einer Vergewaltigung?
Welche Gesetze und Strafen existieren?
Wer darf als Zeuge aussagen? Sind Betroffene selbst Zeugen?
Gibt es Gesetze, die die Umstände verändern (z.B. Heirat)?

Alle diese Punkte, kann man wie Du schreibst nicht in andere Länder mitnehmen. Aber ich geh davon aus, daß die entsprechenden Veränderungen das Risikopotenial eher erhöhen. Abzüglich halt einer eventuellen allgemeinen Einschüchterung bedingt durch ein komplett anderes kulturelles Umfeld.

naja, hier in Deutschland wird eine Frau, die vergewaltigt wird, nicht von ihrer Familie verstoßen oder getötet. Sie ist berechtigt, das anzuzeigen und ihre Aussage hat zunächst das selbe Gewicht wie die des Beschuldigten. Beschuldigte, deren Schuld nachgewiesen wird, werden bei uns bestraft, die Frau hingegen nicht. Deshalb sind arabische Staaten auf der Karte rot und Deutschland grün.
Ob das einen Zuwanderer nun einschüchtert oder nicht, ist auf der Karte nicht berücksichtigt. Sie macht daher keine Aussage darüber, was tatsächlich passiert.
Die Karte kommt von einer Seite für Frauenrechte im globalen Maßstab. Dementsprechend charakterisiert sie das Ausmaß, in welchem Frauen in unterschiedlichen Staaten – größtenteils duch institutionelle Faktoren – bedroht sind.