Re: Asylrecht und Migration

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Leukon

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BahlAber was ändert die Nationalität, ethnische Zugehörigkeit am Tatbestand? Macht das einen wesentlichen Unterschied aus? Also mir ist es egal, ob mir ein Deutscher, Albaner oder Senegalese meine Sachen klaut …

Es macht für das eigentliche Tatunrecht keinen Unterschied aus, schon klar.

Aber im Rahmen der politischen Diskussion von Einwanderung ist es selbstverständlich (jedenfalls für viele) relevant, ob und in welchem Umfang die Einwanderung einer bestimmten ethnischen Gruppe zu einer Sicherheitsgefährdung oder erhöhtem Aufkommen von Gewalt- und Sexualkriminalität im öffentlichen Raum führt.

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