Re: Meinungsfreiheit

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JosefDiebels

Registriert seit: 14.12.2004

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Aquifel

JosefDiebels

(2)Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Und da wird ganz schön rumgeschlampt! Horrorfilme werden beschlagnahmt, um die Jugend vor der Gewaltverherrlichung zu schützen (muahaha), aber wenn man in einer Partei mal gegen den Strom schwimmt, dann muss man sich verantworten und kann parteiinterne Probleme kriegen, weil man dieses Recht ausgeübt hat und soll dann seine Meinung revidieren. Es ist letztendlich eh immer Auslegungssache und der Staat legt sich das gerne mal so und so zurecht.

Der von dir zitierte Absatz (2) wird z.B. über Teile des BGB, GjS und des StGb weiter definiert. Es mag immer wieder Grandwanderungen geben, was indiziert wird, und was nicht. Klar ist auch, dass der Gesetzgeber hier nicht immer richtig handelt. Dennoch sind die Beschränkungen wichtig, und erstes und bestes Mittel, um z.B. politisch/religiös extremen, verfassungswidrigen, oder menschenverachtenden Positionen Einhalt zu gebieten bzw. im Keim zu ersticken.

Dein Beispiel mit parteiinternen Querelen, und „gegen den Strom schwimmen“, solltest du vielleicht etwas ausführen, vielleicht mit konkretem Beispiel, so kann ich da wenig zu sagen.

Gruß

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