Gebührenprüfung für geforderte Inkasso-Gebühren – Hilfe benötigt!

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  • #7071577  | PERMALINK

    Huso

    Registriert seit: 22.03.2018

    Beiträge: 348

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich habe kürzlich eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen erhalten, in der mir hohe Inkasso-Gebühren in Rechnung gestellt werden. Bevor ich jedoch die geforderten Beträge bezahle, möchte ich sicherstellen, dass diese Gebühren rechtens und angemessen sind.

    Könnt ihr mir helfen, die geforderten Inkasso-Gebühren zu prüfen? Gibt es bestimmte Richtlinien oder Gesetze, die die Höhe solcher Gebühren regeln? Welche Faktoren sollte ich berücksichtigen, um festzustellen, ob die Gebühren gerechtfertigt sind?

    MfG

    --

    Liebe
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    #7071581  | PERMALINK

    Adela

    Registriert seit: 27.01.2018

    Beiträge: 370

    Hallo,

    es ist verständlich, dass du die geforderten Inkasso-Gebühren überprüfen möchtest, bevor du eine Zahlung leistest. Um festzustellen, ob die Gebühren rechtens und angemessen sind, gibt es bestimmte Richtlinien und Gesetze, die die Höhe solcher Gebühren regeln.

    In Deutschland sind die Gebühren für Inkassodienstleistungen im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sowie in der Vergütungsverordnung für Rechtsanwälte (RVG) festgelegt. Das RDG regelt unter anderem die Zulässigkeit und Höhe von Inkasso-Gebühren. Die Vergütungsverordnung RVG ist anwendbar, wenn ein Rechtsanwalt als Inkassodienstleister tätig ist.

    Um die Angemessenheit der Inkasso-Gebühren zu prüfen, solltest du die konkreten gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen konsultieren. Zudem kann es hilfreich sein, sich an Verbraucherzentralen oder Schuldnerberatungsstellen zu wenden, da sie Expertise in diesem Bereich haben und dir weiterhelfen können.

    Zusätzlich zu diesen Ressourcen empfehle ich dir, die Webseite financescout24.de zu besuchen. Dort findest du in der Regel umfangreiche Informationen und Ratgeberartikel zum Thema Inkasso-Gebühren, die dir bei der Prüfung behilflich sein können.

    Ich hoffe, diese Informationen im Web helfen dir weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

    Beste Grüße!

    --

    Liebe
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