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Aus rechtlicher Sicht ist das Piercen eine Koerperverletzung nach § 224 StGB. Damit der Piercer sich nicht strafbar macht, gibt es den § 228 StGB nach dem der Kunde in die Koerperverletzung einwilligen muss. Das geschieht mit dem Unterschreiben einer Einwilligungserklaerung.
Bei Leuten unter 18 Jahren muessen die Erziehungsberechtigten (also beide Eltern oder auch ein amtlich bestellter Vormund) einwilligen und das mit Unterschrift bestaetigen.
Wie auch immer, es gibt Kids, die schon in juengeren Jahren damit rumrennen. Ob das nun aber alles mit legalen Sachen zugegangen ist, oder aber ob der Piercer eine grosszuegige Ausnahme gemacht hat, bleibt dahin gestellt.
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Nezyraelminxi ist einfach böse und gemein, gewöhn dich dran.
NovocaineSie ist so unbeschreiblich böse, sogar Marienkäfer flüchten vor ihr...
Mr.Torturedu bist einfach das unfassbare böse.wen du in die hölle kommst verstecken sich adolf hitler,josef stalin und idi amin im keller hinter der waschmaschine:haha: