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23.02.2006 / LOKALAUSGABE / ESSEN
PROZESS / Für seinen tödlichen Stich gegen den 17-jährigen Markus B. aus Rüttenscheid muss Ajmal S. zwölf Jahre ins Gefängnis. Und meint doch, er sei sich vor allen anderen ein Grinsen schuldig.
Wer weiß, vielleicht fängt er ja an zu heulen wie ein Schoßhund, wenn gleich die Tür hinter ihm ins Schloss fällt. Wenn er dann an sein vermurkstes Leben denkt und an seine kranke Mutter, an zwölf Jahre im Knast und die anschließende zwangsweise Abschiebung in die alte afghanische Heimat.
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Zuvor hat die Vorsitzende Richterin des Schwurgerichts betont sachlich begründet, warum Ajmal S. wegen Totschlags für zwölf lange Jahre ins Gefängnis soll: Er war der Angreifer. Er hat „Fussel“ wegen seiner schrägen Frisur angepöbelt. Er hat als erster zugeschlagen. Und als alles vorbei war, als seine Kumpel schon die bei der Rauferei heruntergefallenen Kappen einsammelten, war er es, der das Klappmesser zog. Mit dem stach er bis zu zwölf Mal zu und traf einmal tödlich ins Herz.
…Ajmals Begleiter, die gestern wegen „Beteiligung an einer Schlägerei“ in einem Fall zu zwei Wochen Dauerarrest, im anderen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurden.
…Es war diese „ungebremste und ungehemmt ausgelebte Aggression“, die dem am Tattag 21-jährigen Afghanen die hohe Haftstrafe einbrachte. Und vielleicht auch sein verstockter Auftritt vor Gericht, wo von echter Einsicht „nicht viel zu spüren“ war, wie die Kammer bemerkte. Sie prüfte auch den Mord-Vorwurf der Nebenklage, verwarf ihn aber wieder: Ein Kumpel hatte „Fussel“ vor dem Messer gewarnt, er war also nicht völlig arglos, womit das Mord-Merkmal der Heimtücke entfiel. Und so sehr man auch den Kopf schütteln mag über den Griff zum Messer aus Wut, Hass und Zorn, weil man doch bei dem vom Zaun gebrochenen Streit überraschend „was auf die Fresse gekriegt hat“, wie ein Zeuge sagte – als Mord-Merkmal des niedrigen Beweggrundes geht dies nicht durch, da müssten andere Anlässe „auf unterster menschlicher Stufe“ her.
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Wie viele Jahre seiner Strafe er auch absitzt – das Aufenthaltsgesetz sieht angesichts des Strafmaßes anschließend seine zwingende Ausweisung nach Afgahanistan vor. Als „Wanderer zwischen den Welten“, der sich als ältester Sohn aus der alten kulturellen Heimat nie lösen konnte, in der neuen Heimat aber nie richtig Fuß fasste, wird Ajmal S. dann auf sich selbst gestellt sein. Es schien, als gäbe es nicht viele im Saal, die das interessierte.
richtig so,keine gnade! ab innen bau und dann weg mit dem,soll der penner zusehen wie er klar kommt,selber schuld!