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Imago MortisAber auch nur, solange die gewünschten Titel auf der „Liste: A“ vermerkt sind und nicht „Liste: B“…
Naja so wirklich relevant ist das jetzt im Metal-Bereich nicht wirklich! Liste B bedeutet erstmal ja „nur“, dass die BPJM der Meinung ist, das Medium KÖNNTE neben der Jugendgefährdung auch einen Straftatbestand darstellen.
Es gibt im Metal-Bereich genau 7 Bands, die bisher eine B-Indizierung „hinbekommen“ haben. Drei davon sind NSBM-Bands, da brauchen wir gar nicht drüber reden. Dann bleiben als metalrelevante Bands noch übrig Cannibal Corpse, Eisregen, Mortician und Carnivore Diprosopus. Letztgenannte kennt hier – behaupte ich jetzt mal frech – wohl keine Sau!
Lediglich bei CC wurde bei derem zweiten Album per Gerichtsverfahren ein Strattatbestand festgestellt und das Album wurde beschlagnahmt. Das betraf sowohl die Texte als auch das Cover-Artwork. Allerdings ist der Beschlagnahmebeschluss inzw. verjährt, was allerdings in der Praxis nicht viel an der Sachlage ändert…
Ergo: Es gibt im Metal-Bereich genau 1 Album, dass man in Deutschland nicht verkaufen darf, auch nicht „unterm Ladentisch“ an Volljährige. Und es gibt 3 weitere, die man derzeit an Volljährige verkaufen darf, bei denen aber die Gefahr besteht sich der vorsätzlichen Verbreitung strafbar zu machen, sollte es hierfür doch noch irgendwann ein Beschlagnahme-Urteil geben.
(Ach ja, der übliche Sermon bei so einem Thema: ich bin kein Jurist, das alles ist lediglich meine laienhafte Meinung zum Thema und stellt definitiv keine Rechtsberatung dar. Die Zahlen beruhen auf den Angaben von bpjm.com, die übrigens NICHT die offizielle Webseite der BPJM ist, die m.E. aber trotzdem sehr zuverlässig ist)
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Ich war Atheist, bis ich merkte, dass ich Gott bin! :D