Home › Foren › METAL HAMMER › www.metal-hammer.de › Kritik an eurer verbotspolitik
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hi liebes metal-hammer team! 
 ich möchte gerne mein unverständnis bezüglich dem umstand, dass es „verboten“ ist, indizierte musik(ich meine damit NICHT nsbm) im „biete“ unterforum anzubieten zum ausdruck bringen.
 es gibt (bin ich mir ziemlich sicher) kein gesetz, das jemandem das handeln mit indizierten waren verbietet. auf ebay sind auch massenweise indizierte cannbibal-corpse etc. produkte zu finden, und zwar ohne dass ebay dabei verklagt wird!
 mit einer solchen politik, nämlich zu zeigen, dass es in ordnung ist, indizierte sachen nicht anzubieten, öffnet man der zensur tür und tor!
 oder denkt ihr so wie der gesetzgeber, und empfindet indizierte musik wirklich als jugendgefährdend, und wollt die jugend davor schützen? das kann doch nicht euer ernst sein, oder? nebenbei: in österreich wird auch keine musik von cannibal corpse (oder sonstwem) indiziert, und man kann die scheiben ganz normal in jedem mediamarkt kaufen, ohne dass unsere jugendlichen amok laufen.
 mir ist leider kein grund ersichtlich, der es sinnvoll machen würde, ein solches verbot durchsetzen zu wollen. könnte mir jemand sagen, warum ausgerechnet ein METAL-forum sich für zensur einsetzt?
 vielen dank,
 simonHighlights von metal-hammer.de- Wacken Open Air 2026: Alle Infos zum Festival
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 Klar, mach das Forum dicht für Leute unter 18 (zugänglich nur mit Faxen des Persos, wie in Fachforen üblich), und Du hast auf einmal 90% weniger User. Ja, sinnvoll. Solche Sachen kann man auch besser woanders verticken… -- Jetzt neu: Bezeichnet "Postmoderne Dekadenz" als Konstrukt!Der Handel mit solchen Waren IST ja erlaubt, nur halt mit Leuten über 18. -- Jetzt neu: Bezeichnet "Postmoderne Dekadenz" als Konstrukt!naja, wie wärs dann wenn man leuten unter 18 verbietet solche waren zu kaufen? 
 nur weil sie da angeboten werden, heißt das noch lange nicht, dass die jüngeren leute die auch kaufen sollen! als ob man als unter 18 jähriger nicht auf ebay herumstöbern darf!Ganz einfach: Jugendschutz. Eine Passage aus dem Wiki-Artikel Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Bisher wird bei einer Anmeldung keine Altersverifikation durchgeführt, d.h. wir können nicht nachprüfen, ob jemand volljährig ist oder nicht. Demnach ist es äußerst heikel, solche Artikel offen anbieten zu lassen. Gibt da Anwälte, die sich auf sowas spezialisiert haben und dies auch kostenpflichtig abmahnen. Um solche Probleme zu vermeiden, dürfen indizierte Artikel hier nicht angeboten werden. Die Lösung wäre natürlich eine Altersverifikation. Aber wie soll das passieren? Soll jeder User hier seinen Personalausweis einscannen und/oder eine Kopie an den Metal Hammer schicken? Selbst das wäre nicht zuverlässig, „jemand“ könnte ja den Ausweis des älteren Bruders, des Vaters o.ä. einschicken und die Verifikation somit umgehen. Was Ebay macht, ist deren Problem. Die ziehen sich da ziemlich geschickt aus der Sache, indem sie sagen, die böten nur eine Plattform für die Vermittlung, der Vertrag kommt ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Ähnlich lief es da wohl bei Produktfälschungen, aber mittlerweile wurde Ebay von etlichen Gerichten angehalten, Produktfälschungen bestimmer Marken zu entfernen. Das Modell Ebay taugt hier also nicht wirklich als Vergleichsmodell. Und wie willst du Leuten unter 18 verbieten, Waren zu kaufen? Der Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer findet meist per PN statt, so dass wir davon nichts mitkriegen. Und der Verkäufer kann nun wahrlich nicht jeden User prüfen und darauf vertrauen, dass ein User bei seiner Anmeldung sein richtiges Geburtsdatum angegeben hat. -- Auge um Auge lässt die Welt erblinden There's class warfare, all right, but it's my class, the rich class, that's making war, and we're winning.Wie willst du das denn bitte kontrollieren? Ein Forum ist ein Produkt des Internets, und eines seiner wichtigsten Merkmale ist die Anonymität. Zumal es sich hier um Privat(ver)käufe handelt. Daher ist nur ein grundsätzliches Verbot möglich. eBay ist auch eine ganz andere Geschichte, da gibst du ja an eBay bereits von Anfang an mit deiner Anmeldung persönlichste Daten ab. Zudem sind die (Ver-)Käufe dort gesichert. naja, vllt. isses ja nicht die aufgabe von metal-hammer das zu kontorllieren, sondern die vom verkäufer?(weiß ich nicht genau, wäre cool, wenn sich da ein jurist dazu aüssern würde) Unabhängig davon wird sich an den Regeln diesbezüglich wohl trotzdem nichts ändern. Und meiner Meinung nach sollte das auch so bleiben. -- 20.Oktober 2012 OVERKILL in Bochum :horns: 6.Juli 2013 IRON MAIDEN in Oberhausen :horns:UlverDer Handel mit solchen Waren IST ja erlaubt, nur halt mit Leuten über 18. Und auch nur unter der Ladentheke. Wobei das in Österreich nicht gilt, oder? -- warum sollte das „deiner meinung nach“ auch so bleiben? 
 die armen kinder, die zu mördern werden, wenn sie krebskolonie oder sowas hören?@grindi: soweit ich weiß, dürfen indizierte sachen in österreich auch nur unter der ladentheke verkauft werden. wir haben aber anständigere gesetze, weswegen bei uns keine (bzw. mir nicht bekannt) musik indiziert wird. the4xeeffectnaja, vllt. isses ja nicht die aufgabe von metal-hammer das zu kontorllieren, sondern die vom verkäufer?(weiß ich nicht genau, wäre cool, wenn sich da ein jurist dazu aüssern würde) Hmmm… und wie soll der Verkäufer das kontrollieren? Im Grunde muss er dann nach einer Kopie des Personalausweises fragen, und selbst dann hat er ebenfalls oben beschriebenes Problem: woher soll er wissen, dass Käufer und die Person auf dem Personalausweis identisch sind? Also auch für den Verkäufer eine unsichere Sache. Und wie sollen wir (Metal Hammer, Moderatoren) prüfen, ob sich ein Verkäufer daran hält? -- Auge um Auge lässt die Welt erblinden There's class warfare, all right, but it's my class, the rich class, that's making war, and we're winning.naja, vllt. ist das aber nicht euer problem, sondern das des verkäufers? 
 und wenns ihm zu riskant ist, dann sollte ers nicht anbieten, bzw. nur wem verkaufen, von dem er weiß, dsas er über 18 ist.
 edit: ich finde wir sollen mal grobi (der is doch jurist, oder?) fragen, wie das rechtlich aussieht.
 aber mal angenommen, er sagt sowas (und ist sich sicher) wie: ne, is das problem des verkäufers, metal-hammer hat damit nichts zu tun. was wäre dann? würdet ihr dann was andern?Das iost hier (also in Deutshcland) alles sehr merkwürdig geregelt, seit neuestem erst recht. 18er Filme stehn jetzt ja normal im Regal, die Corpse Scheiben gibt es wohl auch wieder (zumindest sieht man sie öfters, und live dürfen sie den alten Kram wohl auch wieder spielen), aber Eisregen oder so wird weiterhin neu indiziert. Und gerade Filme werden auch anscheinend öfters mal neu eingestuft fürs DVD Release. Wobei kann es sein, daß FSK18 jetzt einfach nur wirklich was anderes ist, als indiziert? -- Support the dying cult of underground metal! Stay black and brutal forever! If it was not for my parents I would have tried to kill myself before Instead i listend to Slayer and dreamt on A world without war is like a city without whoresja, fsk 18 != indiziert. 
 du darfst keine öffentliche WERBUNG für indizierte sachen machen, die dürfen nur unter der ladentheke verkauft werden usw.the4xeeffectnaja, vllt. ist das aber nicht euer problem, sondern das des verkäufers? 
 und wenns ihm zu riskant ist, dann sollte ers nicht anbieten, bzw. nur wem verkaufen, von dem er weiß, dsas er über 18 ist.
 edit: ich finde wir sollen mal grobi (der is doch jurist, oder?) fragen, wie das rechtlich aussieht.
 aber mal angenommen, er sagt sowas (und ist sich sicher) wie: ne, is das problem des verkäufers, metal-hammer hat damit nichts zu tun. was wäre dann? würdet ihr dann was andern?Die Sache ist ja die Seitenbetreiber auch bei Foren für den Inhalt mitverantwortlich sind. Wenn ich jetzt hier was Verfassungwidriges poste, ist der Seitenbetreiber auch verpflichtet das innerhalb einer zumutbaren Zeit zu entfernen, oder? Gilt ja sogar für Links, ohne diese übliche „bin ich nicht verantwortlich für Inhalte“ Klausel… the4xeeffectja, fsk 18 != indiziert. 
 du darfst keine öffentliche WERBUNG für indizierte sachen machen, die dürfen nur unter der ladentheke verkauft werden usw.Ja schon, nur bis vor kurzen galt das ja zumindest praktisch auch für FSK18? -- Support the dying cult of underground metal! Stay black and brutal forever! If it was not for my parents I would have tried to kill myself before Instead i listend to Slayer and dreamt on A world without war is like a city without whores
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