Meine geile Schwester oder: Ist Inzest okay?

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  • #6670985  | PERMALINK

    abrakadabra

    Registriert seit: 31.03.2008

    Beiträge: 4,809

    Verärgerter_Bahnkundeelbst nicht.

    Am geilsten war der Spruch von einem Mitglied (habe ich gestern nur im Fernsehen gesehen, mir ist der Name entfallen): „Das Strafrecht soll nicht dazu da sein, Moralvorstellungen zu prägen.“ (sinngemäßes Zitat)

    Na dann können wirs ja auch getrost komplett abschaffen, nicht wahr?

    Nein, denn das strafrecht hat laut „ethikrat“ den sinn

    ethikratden Einzelnen vor Schädigungen und groben Belästigungen und die Sozialordnung der Gemeinschaft vor Störungen zu schützen

    das finde ich so ähnlich übrigens auch.
    über die sinnhaftigkeit eines ethikrates kann ich nichts sagen, kommt darauf an welche fragen da besprochen werden, und wie ernst man diese empfehlungen dann nimmt.

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    #6670987  | PERMALINK

    Necrofiend

    Registriert seit: 17.12.2004

    Beiträge: 27,709

    Eigentlich eh‘ eine fast völlig unrelevante Minderheitenroblematik. Denke meistens schließt sich das ganze sozialisierungsbedingt eh‘ aus. Und wenn sollte man doch soviel Verstand haben, dann keine Kinder zu zeugen. Auch wenn ich zugeben muß, daß es mir doch öfter ein Rätsel ist, wie man heutzuge ausversehen/zufällig und unüberlegt Kinder bekommt…

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    Support the dying cult of underground metal! Stay black and brutal forever! If it was not for my parents I would have tried to kill myself before Instead i listend to Slayer and dreamt on A world without war is like a city without whores
    #6670989  | PERMALINK

    Leukon

    Registriert seit: 14.07.2010

    Beiträge: 1,385

    abrakadabraNein, denn das strafrecht hat laut „ethikrat“ den sinn den Einzelnen vor Schädigungen und groben Belästigungen und die Sozialordnung der Gemeinschaft vor Störungen zu schützen
    das finde ich so ähnlich übrigens auch.

    Das ist so eine Floskel, die in der juristischen Literatur immer wieder auftaucht, obwohl sie nichts erhellt. Wodurch sich die “Sozialordnung der Gemeinschaft“ nämlich gestört fühlt, das entscheidet am Ende nur die – insoweit ohnehin fiktive – “Rechtsgemeinschaft“ selbst als unmittelbar wertsetzende Instanz. Und damit steht man eigentlich am Ausgangspunkt des Rechtspositivismus: Das Gesetz gilt, weil es Gesetz ist, und es ist Gesetz, wenn es in der Regel der Fälle die Macht hat, sich durchzusetzen (Radbruch). Zum gleichen Ergebnis kommt man, wenn wie vom Bundesverfassungsgericht, das mit der Sache ja schon befasst war, gefragt wird, ob das Verbot des Geschwisterinzests einem legitimen Zweck dient. Hinter diesem Kriterium steht der blanke Dezisionismus. Abgesehen von klaren Wertvorstellungen, die im Grundgesetz zum Ausdruck kommen, ist es nämlich wiederum Sache des Gesetzgebers, also des Repräsentationsorgans der “Rechtsgemeinschaft“, sich solche Zwecke auszudenken – sie werden bereits dadurch legitim, dass sie der Gesetzgeber, der ja, wie es so schön heißt, demokratisch legitimiert ist, bestimmt. Mit solchen Formeln dreht man sich im Kreis.

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