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Bahl
Nur sollte eine geringe Schuld, die ja vom Gericht festgestellt wurde, doch nicht schon Grund sein, jemanden all seinen Ämtern zu entheben?!
Nur zur Richtigstellung: Ein Gericht war in die Verfahrenseinstellung nicht involviert.
Und ob man einen Politiker, der womöglich regelmäßig harte Drogen nimmt, weiterhin in Führungspositionen haben will, werden letztlich die Wähler entscheiden müssen. Wer auch sonst.
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