Re: Sind die Kinderschänder wieder auf dem Vormarsch?

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Gelöschter Benutzer

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Eines bin ich erstmal bereit zu revidieren: Ein Vergewaltiger, Mörder, etc. wäre nicht nur nicht schuldig, sondern auch nicht „unschuldig“, was bei mir etwas unklar rüberkam. Die Behauptung „Ich bin habe keinen freien Willen, ich bin unschuldig“ ist daher ebenfalls so irrelevant wie „Er ist schuldig“

Freier Wille:
Gehen wir mal davon aus, dass die Neuronen, also die Zellen unseres Gehirnes in unserem Kopf alle den geltenden physikalischen Gesetzen gehorchen. Egal ob klassische Physik oder Quantenphysik: Wenn sie der Physik gehorchen, dann muss Willensfreiheit dadurch entstehen, dass irgendetwas unphysikalisches auf die Nervenzellen einwirkt. Ich glaube erst einmal nicht an unphysikalisches Einwirken. Mit Umwelteinfluss meine ich nicht nur Erziehung, sondern auch
Daher besteht das Bewußtsein eigentlich nur als Beobachter. Das wird jetzt aber zu philosophisch.

Desweiteren:

Wenn ein Mensch vergewaltigt oder mordet, fügt er anderen Menschen schaden zu. Ziel aller „Strafen“ ist es daher,

ohne das Konzept Schuld/Unschuld
– Grundsätzlich derartiges zu verhindern, d.h.
– Sicherzustellen, dass der Täter kein weiteres Unrecht begeht. Todestrafe scheidet hier aus, wie ich bereits festgestellt habe.
– Anderen Menschen klarzumachen: „Wenn du das auch tust, dann kriegst genauso Ärger wie dieser Verurteilte“

mit dem Konzept Schuld/Unschuld kommt noch ein weiteres Ziel dazu:
– Das Unrecht an dem Opfer dadurch auszugleichen, dass dem Täter Schaden zugefügt wird.

Das ist der Streitpunkt.
– Durch die Straftat entsteht also nicht Leid, sondern auch Unrecht, quasi „böses Karma“, und dieses Unrecht kann nur durch weiteres Leid ausgeglichen werden. Aber wem nützt das „ausgleichende“ Leid? Tote werden nicht lebendig, Vergewaltigungsopfer werden nicht von ihren psychologischen Qualen geheilt.
– Angenommen, ein Mensch tötet willkürlich und rücksichtslos Menschen und ist _wirklich_ geisteskrank, weiss also nicht was er schreckliches getan hat und ist daher wirklich nicht zurechnungsfähig. Er ist also nich schuldig; dann muss er freigesprochen werden. Dann tötet er aber weiter. Aber er kann auch nicht eingesperrt werden, dann das wäre Unrecht, er ist ja unschuldig. Also greift das Konzept hier nicht.

Ich denke, dass viele Fehlurteile dadurch entstehen, dass man einem Menschen Schuld oder Unschuld anerkennt. Wichtiger ist doch, ob anderen Menschen Schaden zugefügt wird oder nicht. Das muss verhindert werden, alles andere ist religiöse Überzeugung.

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